Staatliche Förderung für VITAPOINT

Die NESTRO Lufttechnik GmbH empfiehlt die Prüfung einer Fördermöglichkeit für Ihren Luftreiniger im Rahmen der sog. Corona-Überbrückungshilfe III in der Bundesrepublik Deutschland, die speziell für kleine selbständige Betriebe - Einzelhandel, Friseursalons, Fitness-Studios, Gastronomie … - ins Leben gerufen wurde. Die maximale Förderung des bis Ende Juni 2021 befristeten Programms beträgt 50.000 € / Monat. Dabei ist die Höhe des erstatteten Anteils abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats verglichen mit dem Vorjahresmonat. Es gilt: Je höher der Umsatzrückgang, desto höher der prozentuale Fixkostenzuschuss. Förderfähige Fixkosten sind zum Beispiel Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Hierunter fallen auch die Kosten für die Anschaffung von Luftreinigern wie dem VITAPOINT. Denn Luftreiniger können laut dem Umweltbundesamt als unterstützende Maßnahme verwendet werden, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren. Bitte lesen Sie weiter, schauen Sie weiter und fragen Sie Ihren Steuerberater.